Lebensversicherung
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Lebensversicherung Vergleich
Ein Vertrag ist zur Lebensversicherung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer und der Versicherer. Darüber hinaus können weitere Personen beteiligt sein, wenn zum Beispiel ein bezugsberechtigter eingesetzt wird. Der Versicherungsnehmer ist der Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Lebensversicherungsvertrag. Zu den Pflichten gehört auch die Beitragszahlung.
Nach der Rechtsprechung kann der VN in der Lebensversicherung seinen Antrag immer noch nach Zustandekommen des Vertrages im Rahmen der vorgesehenen Fristen durch Rücktritt oder Widerspruch zurücknehmen. Mit der Übersendung des Versicherungsscheines (Police) oder einer Annahmebestätigung kommt der Vertrag zur lebensversicherung zustande. Das nennt man formeller Beginn.
Auf Wunsch kann der Lebensversicherer einen vorläufigen Versicherungsschutz vom Tag der Antragstellung an gewähren. Voraussetzung ist, dass der Versicherte maximal 70 jahre alt ist und der technische Beginn nicht später als 2 Monate nach der Antragstellung liegt. Der Erstbeitrag muss bezahlt sein und dem Versicherungsunternehmen muss eine Einzugeermächtigung vorliegen.
Aus dem kalkulierten Beitrag muss aus dem Sparanteil des Beitrages Kapital gebildet werden. Dieses Kapital wächst während der Laufzeit des Vertrages mit Zinsen zur Versicherungssumme an. Das bezeichnet man als Deckungskapital. Dies ist nichts anderes als die verzinste Ansammlung der Sparanteile des Lebensversicherungsbeitrages. Im Versicherungsfall hat der Lebensversicherer die angesammelten Sparanteile dem Versicherungsnehmer oder den Bezugsberechtigen auszuzahlen.